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News

Kosten für mobile Betreuung und Pflege

Für jeden Leistbar

In Tirol soll Betreuung zu Hause für jeden leistbar sein. Für alle Leistungen der Sozial- und Gesundheitssprengel des Landes gilt eine einheitliche Kosten- & Tarifregelung. Das Land Tirol sowie die Gemeinden teilen sich einen großen Teil der anfallenden Betreuungskosten. Klienten bezahlen für alle Leistungen lediglich einen einkommensabhängigen, sozial gestaffelten Selbstbehalt.

Gestaffelter Selbstbehalt

Ihr persönlicher Selbstbehalt bemisst sich nach Einkommen, Pensionshöhe und Vermögen abzüglich Ausgaben für Wohnen und Lebensunterhalt. Genaue Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch mit unserer Pflegedienstleitung oder zu den Bürozeiten der Geschäftsführung.

Verrechnungseinheiten

Jeder Klientenkontakt (Haushaltshilfe, Heimhilfe und Hauskrankenpflege) wird mit einer Mindestdauer von 15 Minuten erfasst und verrechnet. 

In der medizinischen Hauskrankenpflege werden Einsätze ab einer Dauer von 5 Minuten erfasst und verrechnet. 

Nach der Mindestdauer von 15 bzw. 5 Minuten, erfassen und verrechnen wir die weitere Betreuungszeit in 5 Minuten Intervallen (bis 3 Minuten, 3:00, werden abgerundet, ab der 4. Minute wird aufgerundet).

Zur berechnung ihres selbstbehaltes benötigen wir von ihnen:

  • aktuellen Pensionsbescheid (Klient/in & Partner)
  • Nachweise sonstige Einkommen (Miet- & Pachteinnahmen sowie ausländische Renten oder Pensionen)
  • Pflegegeldbescheid
  • Ausgaben (sämtliche Miet- & Betriebskosten, Pacht, Kosten Eigenheim, Versicherungen, Unterhaltspflichten). Diese Ausgaben beziehen sich nur auf das Haus bzw. die Wohnung der Klientin und des Klienten und können nur über Rechnungen nachgewiesen werden. Auskünfte ebenfalls während den Bürozeiten.

WElche Voraussetzungen Gelten?

  • Personen mit Hauptwohnsitz in den Gemeinden Pfunds, Nauders und Spiss
  • Bezieher von Pflegegeld 
  • Personen ohne Pflegegeldbezug mit ärztlicher Bestätigung
  • Personen ohne Pflegegeldbezug, die bereits einen Antrag gestellt haben
  • Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft

Eine Betreuung zum Vollkostentarif ist ebenfalls möglich (zum Beispiel für Gäste, Angehörige, die in anderen Bundesländern wohnen usw.). Für mehr Informationen dazu kontaktieren Sie bitte die Pflegedienstleitung bzw. die Geschäftsführung!

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Für die Gemeinden Pfunds, Nauders und Spiss

Gemeindeamt Pfunds
6542 Pfunds · Stuben 45
Tel. 05474 5221
Gemeindeamt Nauders
6543 Nauders 221
Tel. 05473 87213
Gemeindeamt Spiss
6544 Spiss 20
Tel. 05474 5151